Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Projektaufträge · Thomas Lieber, Einzelunternehmer · Stand November 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Projektaufträge zwischen Thomas Lieber, Einzelunternehmer (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers werden gesondert vereinbart und abgerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung sachverständiger Dritter zu bedienen.

4. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Testdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß §6 Abs 1 Z 27 UStG — es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Spesen, Reisekosten, Lizenzen und Fremdleistungen werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB im unternehmerischen Verkehr) sowie angemessene Mahnspesen verrechnet. Teilleistungen können separat fakturiert werden.

6. Leistungsfristen

Vereinbarte Termine gelten als Zielzeitpunkte und sind — soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin bezeichnet — unverbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Erkrankung oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verlängern Fristen entsprechend und berechtigen nicht zur Vertragsauflösung.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung einer vereinbarten Leistung (bzw. eines Meilensteins) erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber binnen 14 Tagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher, konkret begründeter Mangelhinweis, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Erkennbare Mängel sind binnen 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht, zunächst Verbesserung oder Austausch vorzunehmen. Die Rügepflicht gemäß § 377 UGB bleibt unberührt.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden, Vermögensschäden sowie Schäden aus Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.

Die Haftung ist der Höhe nach auf den Nettoauftragswert des jeweiligen Projekts beschränkt. Für Schäden an Daten oder Datenträgern wird die Haftung auf jenen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung notwendig ist.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Software, Quellcode, Konzepte, Dokumentation) sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die erstellten Werke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung oder Bearbeitung durch Dritte bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung verwendete, vorbestehende Methoden, Bibliotheken, Templates und Bausteine bleiben sein Eigentum; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des gelieferten Werks.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Werden im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

12. Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in angemessener Form als Referenz zu nennen (Firmenname, Logo, allgemeine Projektbeschreibung), sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

13. Kündigung

Projektaufträge können aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall nach dem vereinbarten Honorarsatz bzw. anteilig zum Pauschalpreis abzurechnen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.